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AGBs

Untenstehend findest Du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lies Dir diese sorgfälltig durch bevor du einen Termin buchst.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Zustandekommen eines Vertrages

  1. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zwischen

    Fellrabauken und Komplizen
    Katharina Kubik & Sonja Hehmann GbR
    c/o Sonja Hehmann
    Grabenstraße 5
    D-71296 Heimsheim

nachfolgend „Fellrabauken und Komplizen“ und deren Kunden*innen / Teilnehmer*innen, nachfolgend „Teilnehmer*innen“ zustande.

§ 2 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Fellrabauken und Komplizen und ihren Teilnehmer*innen.

  2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer*innen gelten nicht, auch wenn Fellrabauken und Komplizen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor. Dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen der Teilnehmer*innen.

  3. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Veranstaltungs- und Angebotsbeschreibungen oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung von den Veranstalter*innen. Die auf der Internetseite, www.fellrabauken-komplizen.de, enthaltenen Angaben sind bindend. Vor Vertragsbeginn haben Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich ausführlich über den Vertragsgegenstand von Fellrabauken und Komplizen zu informieren. Der Vertrag wird zwischen Fellrabauken und Komplizen und dem aufsuchenden Hundehalter*innen geschlossen. Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag, in dem das aktuellste Wissen über Hunde vermittelt wird.

  4. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch die Teilnehmer*innen abhängt. Die mobile Hundeschule Fellrabauken und Komplizen vermittelt den Kenntnisstand im Hundetraining nach bestem Wissen und Gewissen, eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Kenntnisse kann nicht garantiert werden.

  5. Virtuelle Trainingseinheiten werden Online über die Plattform Zoom gehalten und individuell festgelegt.

  6. Die Länge der Einzel- und Gruppentrainingseinheit variiert je nach Kursangebot zwischen 45 und 90 Minuten.

 

§ 3 Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahme an der Zusammenarbeit mit Fellrabauken und Komplizen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist gestattet bzw. erwünscht. Die Teilnehmer*innen haben Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss eine Grundimmunisierung haben (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen). Darüber hinaus versichern die Teilnehmer*innen, dass der mitgeführte Hund keine ansteckenden Krankheiten und keinen ansteckenden Parasitenbefall hat. Fellrabauken und Komplizen ist berechtigt, Hunde mit ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme am Training auszuschließen.

  2. Auch über eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden, ist das Team der Fellrabauken und Komplizen rechtzeitig vor Trainingsbeginn/ Veranstaltungsbeginn zu informieren.

  3. Teilnehmer*innen haften für alle Schäden, die durch die mitgeführten Tiere verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume von Teilnehmer*innen unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Eine Mitnahme von läufigen Hündinnen zu einer Veranstaltung muss individuell im Vorfeld besprochen werden.

  4. Kettenhalsbänder, Würgehalsbänder und Zughalsbänder ohne Stopp müssen beim Training/ bei den Angeboten von Fellrabauken und Komplizen entfernt werden.

  5. Von den Teilnehmer*innen wird das Einverständnis gegeben, dass das Team von Fellrabauken und Komplizen eingreifen darf, wenn der mitgeführte Hund jemanden zu verletzen oder anzugreifen droht.

  6. Wenn Teilnehmer*innen absichtlich den Unterricht oder andere Kursteilnehmer*innen stören,die Anweisungen der Hundetrainer*innen nicht befolgen oderauf eine Art aufHunde einwirken, die den Grundsätzen von Fellrabauken und Komplizen widerspricht, sind Trainer*innen der Fellrabauken und Komplizen berechtigt, diesen Teilnehmer*in dauerhaft vom Unterricht auszuschließen.

  7. Mit der Anmeldung erklären Teilnehmer*innen, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind.

  8. Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten der Fellrabauken und Komplizen teilnehmen.

 

§ 4 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)

  1. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung ausgewiesen ist.

  2. Teilnehmer*innen melden sich über die Homepage www.fellrabauken-komplizen.de für ein Training / eine Veranstaltung an.

  3. Teilnehmer*innen erhalten nach Eingang der Anmeldung nach spätestens 7 Tagen eine E-Mail mit einer Anmeldebestätigung, sofern freie Plätze vorhanden sind.

  4. Das Absenden der Anmeldung über die Buchungsseite von www.fellrabauken-komplizen.de gilt bereits als verbindliche Buchung (inklusive Stornogebühren). Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung sind die vorliegenden Geschäftsbedingungen für beide Parteien rechtlich bindend.

  5. Fellrabauken und Komplizen verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung vertraulich zu behandeln und die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.

  6. Kann das reguläre Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, jedoch vor der gebuchten Trainingsstunde, durch eine kurzfristige Buchung nicht eingehalten werden gilt eine sofortige Zahlung. Die Zahlung muss nachweislich vor dem gebuchten Training abgeschlossen sein.

  7. Die Zahlungen haben per Überweisung zu erfolgen, wobei als Verwendungszweck der Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin und die Rechnungsnummer der Zahlungsbenachrichtigung bzw. Rechnung anzugeben ist.

  8. Im Falle des Verzugs werden sämtliche Verbindlichkeiten des Vertragspartners gegenüber Fellrabauken und Komplizen sofort fällig. Zudem ist Fellrabauken und Komplizen berechtigt, weitere Leistungen nicht oder nur gegen Vorkasse auszuführen.

 

§ 5 Anmeldung für mehrere Personen

  1. Soweit die Anmeldung / Buchung weitere Teilnehmer*innen einschließt, handelt die anmeldende / buchende Person als deren Vertreter*in. Die anmeldende / buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages, auch für die in Leistungen einbezogenen weiteren Personen.

 

§ 6 Stornierungen für Workshops, Veranstaltungen und Trainingsstunde

Teilnehmer*innen haben in Bezug auf Workshops und Veranstaltungen folgende Stornierungsmöglichkeiten (vertragliches Rücktrittsrecht): 

  1. Stornierungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei

  2. Bei Stornierungen bis zu 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig.

  3. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich. Die Teilnahmegebühr wird in voller Höhe fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung.

Teilnehmer*innen haben in Bezug auf Trainingsstunden (Einzel- oder Gruppenkurse) folgende Stornierungsmöglichkeiten (vertragliches Rücktrittsrecht):

  4.  Vereinbarte Termine im Rahmen einer Einzel oder Gruppenstunde können bis maximal 24        Stunden vor dem Termin auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht werden. Nach dieser          Frist ist keine Umbuchung mehr möglich und die Teilnahmegebühr wird in voller Höhe            fällig. Bei gebuchten Trainingspaketen, welche mehrere Trainingsstunden in Folge                    beinhalten, gilt der erste Termin, der Terminreihe.

  5.  Bei einer Terminstornierung (ausgenommen von Workshops und Veranstaltungen, siehe          Punkt 1) zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Terminbeginn werden 50% des                            Gesamtpreises fällig. 

 6.   Nach dieser Frist (24 Stunden vor dem Trainingsbeginn) ist keine Stornierung mehr                    möglich und die Teilnahmegebühr wird in voller Höhe fällig. Bei gebuchten                               Trainingspaketen, welche mehrere Trainingsstunden in Folge beinhalten, gilt der erste             Termin, der Terminreihe.

  7.  Jegliche Stornierung muss in Textform erfolgen.

 

§ 7 Rücktritt durch Fellrabauken und Komplizen

  1. Ein Rücktritt durch Fellrabauken und Komplizenist ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn sich Teilnehmer*innen vertragswidrig verhalten, insbesondere wenn andere Teilnehmer*innen oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.

  2. Ein Rücktritt durch die Veranstalter*innen ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, wenn die angegebene Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird. Dabei wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

  3. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung des Veranstalters*in (Fellrabauken und Komplizen und in Fällen höherer Gewalt kann es kurzfristig zu einem Ausfall von Veranstaltungen kommen. Fellrabauken und Komplizen wird sich schnellstmöglich um eine Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen. Bezahlte Teilnahmegebühren bleiben gültig. Fellrabauken und Komplizen haftet auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht aber für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer*in durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.

  4. Fellrabauken und Komplizen behält sich das Recht vor, wetterbedingt Trainingsstunden abzusagen. Dieser Unterricht wird nachgeholt oder nicht berechnet.

 

§ 8 Zahlungsverzug

  1. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Fellrabauken und Komplizen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatzes p. a. zu fordern.

  2. Falls Fellrabauken und Komplizen nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Fellrabauken berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

§ 9 Haftung durch Fellrabauken und Komplizen

  1. Fellrabauken und Komplizen haftet nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

  2. Fellrabauken und Komplizen und deren Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren herbeigeführt werden.

  3. Fellrabauken und Komplizen verfügt über eine ordnungsgemäße Berufshaftpflichtversicherung.

  4. Fellrabauken und Komplizen haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die den Teilnehmer*innen durch deren eigene Tiere verursacht werden.

 

§ 10 Tierhalterhaftpflicht

  1. Die Teilnehmer*innen bleiben während des Unterrichts verantwortlicher Hundehalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB.

  2. Die Teilnehmer*innen müssen für den teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, falls sie durch Dritte an dem Kurs vertreten werden.

 

§ 11 Foto- und Filmerlaubnis

  1. Während der Veranstaltungen können Fotos und Videos durch Fellrabauken und Komplizen von Aktivitäten und von Teilnehmer*innen und deren Hunden gemacht werden.
    Diese Aufnahmen werden von Fellrabauken und Komplizen zu Werbe- und Lehrzwecken genutzt.

  2. Mit Abschluss des Teilnahmevertrages ohne schriftlichen Widerspruch geben Teilnehmer*innen das Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung ohne jegliche Forderung gegenüber Fellrabauken und Komplizen.

  3. Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen.Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden Materials liegen bei Fellrabauken und Komplizen.

  4. Den Teilnehmer*innen ist es nicht gestattet, Fotos von Fremdhunden oder anderen Teilnehmer*innen von Fellrabauken und Komplizen ohne deren Einverständnis zu machen. Das Aufnehmen von Videos während der Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt.

 

§ 12 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

  1. Sofern es sich bei den Teilnehmer*innen um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung:

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Fellrabauken und Komplizen
Katharina Kubik & Sonja Hehmann GbR
c/o Sonja Hehmann
Grabenstraße 5
D-71296 Heimsheim

Telefon: +49 (0)151 16981760
E-Mail: info@fellrabauken-komplizen.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Vertragsausführungen vor Ablauf der Widerrufsfrist

Es wird darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, § 356 Abs. 4 BGB.

Widerruft der Kunde den Vertrag insoweit die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht wurde, so schulden die Teilnehmer*innen Fellrabauken und Komplizen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der es ausdrücklich verlangt hat, dass Fellrabauken und Komplizen mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, § 357 Abs. 8 BGB.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an Fellrabauken und Komplizen.)

Katharina Kubik & Sonja Hehmann GbR

c/o Sonja Hehmann

Grabenstr. 5

D-71296 Heimsheim

 

Fellrabauken und Komplizen

E-Mai:l info@fellrabauken-komplizen.de

 

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

____________________________________________________

 

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

__________________

 

Name des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

 

Anschrift des/der Verbraucher(s)

____________________________________________________

 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

__________________

 

Datum

__________________

 

(*) Unzutreffendes streichen.

 

​§ 13 Datenschutz

  1. Fellrabauken und Komplizen verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

  2. Fellrabauken und Komplizen erhebt personenbezogene Daten der Teilnehmer*innen zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen ist möglich. Zudem hat der Kunde das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Kunde direkt an die Fellrabauken und Komplizen richten. Der Kunde hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse von Fellrabauken und Komplizen gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

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